U18 zur Bundestagswahl

16.03.2017

In diesem Herbst stehen die Bundestagswahlen an. In Deutschland ist im Grundgesetz Art. 38 geregelt, dass man erst mit 18 Jahren wahlberechtigt ist. Nicht aber bei der U18 Wahl! Hier bekommen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Möglichkeit, ihre politische Meinung auszudrücken und somit schon einmal in politische Prozesse reinzuschnuppern. Für Jugendverbände eine hervorragende Gelegenheit sich einzubringen: Meldet unter www.u18.org euer Wahllokal an und helft mit, ein Bewusstsein für die Grundrechte zu schaffen... denn das Grundgesetz ist wertvoll

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