(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Nachfolgend könnt ihr die Postkartenmotive zu den einzelnen Artikeln des Grundgesetzes zur eigenen Verwendung und zum Verteilen runterladen.
Dokument | Beschreibung |
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Art. 4 Glaubensfreiheit | Postkarten | ZIP, 5,0 MB |