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Benutzungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jugendbildungsstätte St. Michaels- Haus – Jugendhaus des Bistums Magdeburg

Die Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Einhaltung der Hausordnung ein.

1. Reservierung

1.1. Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Post, über die Homepage oder per E-Mail buchen.

1.2. Die Vormerkungs- / Buchungsanfrage muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zweck oder Inhalte des Aufenthaltes, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder.

1.3. Die Buchung wird mit der schriftlichen Zusage und dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich. Mit der Buchungsbestätigung beginnt die Absagefrist gemäß § 4 der AGB.

1.4. Unangemeldete Übernachtungen sind nicht möglich.

1.5. Am Anreisetag ist eine Teilnehmerliste an die Jugendbildungsstätte auszuhändigen.

1.6. Die Jugendbildungsstätte behält sich das Recht vor Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Jugendbildungsstätte ist berechtigt Vormerkungen / Buchungen von Mietern, die sich in Zahlungsrückstand befinden, unter Vorbehalt anzunehmen und ggf. den Buchungszeitraum bei anhaltendem Zahlungsverzug anderweitig zu vergeben. Ebenso können solche Buchungsanfragen direkt abgelehnt werden.

2. Zahlung

2.1 Die Zahlung für den Aufenthalt im St. Michaels- Haus ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.

2.2 Bei Zahlungsverzug wird die Jugendbildungsstätte das ordentliche Mahnverfahren einleiten und beim Vertragspartner Mahnkosten in Höhe von derzeit 10,00 EUR in Rechnung stellen.

2.3. Fehlt eine Teilnehmerliste oder Rückmeldung wird in der Rechnung von einer verbindlichen Teilnehmerzahl lt. Vertrag ausgegangen.

3. Vertragskündigung

3.1 Vertragspartner müssen schriftlich absagen. In diesem Fall wird eine Ausfallzahlung sofort fällig. Näheres ist unter Punkt 4 geregelt.

3.2 Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.

3.3 Die Jugendbildungsstätte ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Buchung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Er ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren.

4. Ausfallzahlung

4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch die Jugendbildungsstätte je Person und Tag eine Entschädigung gefordert.

4.1.1 Bei Vertragsstornierungen bis acht Wochen vor dem Belegungstermin bezahlen Vertragspartner 50 Prozent, bei Kündigung bis vier Wochen vor der Belegung bezahlen Gäste 75 Prozent, danach 100 Prozent der Kosten, jeweils für die gesamte Belegungsdauer und Gruppengröße.

4.1.2 Erscheinen die Gäste nicht, ist die Jugendbildungsstätte berechtigt 100 Prozent der Kosten zu fordern.

4.2 Sollten die der Jugendbildungsstätte durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als die errechneten Beträge, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.

4.3 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen mindestens in gleichem Umfang in Anspruch genommen werden.

5. Preise

5.1 Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste der Jugendbildungsstätte zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind in der Jugendbildungsstätte erhältlich.

6. Haftung

6.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

6.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nicht übernommen werden. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendbildungsstätte oder an / auf der öffentlichen Straße befinden, wird nicht gehaftet.

7. Übergabe

7.1 Bei Übernahme und Rückgabe hat die / der verantwortliche Leiter*in anweisend zu sein.

8. Hausordnung

8.1 Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9. Salvatorische Klausel

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Diese Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Jugendbildungsstätte St. Michaels-Haus wurden vom Bistum Magdeburg beschlossen.

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