Flucht und (k)ein Zuhause?

10.09.2014

BDKJ bietet Kooperationsveranstaltung mit Refugium e. V. an
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) – eine besonders schutzbedürftige Zielgruppe

Jedes Jahr kommen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus unterschiedlichen Herkunftsländern und auf unterschiedlichen Fluchtwegen in Deutschland/in Sachsen-Anhalt an.

unbegleitet:

  • nicht in Begleitung von Erziehungsberechtigten eingereist

minderjährig:

  • noch nicht volljährig
  • nach Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen alle unter Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Erlebnisse auf der Flucht sind den Kindern und Jugendlichen oftmals ins Gesicht geschrieben. Sie sehen erschöpft aus, haben wenig Vertrauen gegenüber Erwachsenen, sind teilweise verängstigt und wirken wesentlich älter als sie eigentlich sind. Das Erlebte im Herkunftsland und die Flucht haben sie geprägt. Nach unserem Menschenrechtsverständnis und christlichen Ethikkodex sind es Schutzbefohlene, denen man eine umfängliche Personenfürsorge gewährleisten muss. Leider sieht die vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebene Rechtspraxis – Ausländerrecht vor Kinder- und Jugendrecht ‑ für diese spezielle Flüchtlingsgruppe anders aus.

In Roßbach bieten wir ein gemeinsames Wochenende an. Macht mit, kommt vorbei, beschäftigt euch mit diesem brisanten Thema, tauscht euch aus. Neben Begegnung und Gespräch erwarten euch natürlich auch Spiel, Spaß, Theater- und Musikworkshops und weitere Angebote.

Unkenntnis über die tatsächliche Lebenssituation sowie über die Konsequenzen rechtlicher Rahmenbedingungen für die psychische und physische Entwicklung dieser Flüchtlingskinder bei Vertretern der Legislative, Exekutive und Zivilgesellschaft führt oftmals zu politischen Fehleinschätzungen und -entscheidungen und fehlender Empathie.

Genaue Statistiken über die Anzahl von einreisenden unbegleiteten Flüchtlingskindern liegen nicht vor. In Sachsen-Anhalt gehen gesellschaftliche Akteure von jährlich ca. 50 bis 100 minderjährigen Flüchtlingen aus. Zahlen des Ministeriums basieren auf Erhebungen bei den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte und unterscheiden sich von den oben genannten Schätzungen. Die Ursache für die Differenz liegt nach Einschätzung von Fachleuten aus der Sozialen Arbeit darin, dass UMF, die u. a. nicht über die Zentrale Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Halberstadt (ZASt) registriert werden, von den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten oft älter geschätzt werden und als Erwachsene ins Asylverfahren gebracht und damit in Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber untergebracht werden. Diese Kinder können dann keine altersspezifischen Hilfsangebote erreichen, weil die gesellschaftlichen Akteure keine Kenntnis von ihnen bekommen. Nur durch Hinweise von Sozialarbeitern oder anderen interessierten Bürgern, wurden bisher Fälle bekannt.

Sachsen-Anhalt hat sich seit 1994 der Gestaltung rechtlicher und sozialpolitischer Rahmenbedingungen für unbegleitete Flüchtlingskinder gewidmet. Durch die Einrichtung einer Clearingstelle (Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Caritas-Trägerschaft der St. Mauritius gGmbH) 1994 und der Gründung des Vormundschaftsvereins refugium (Korporatives Mitglied beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.) 1997 wurden konkrete Unterstützungsangebote geschaffen.

Datum: 10.10.2014, 18:00 Uhr bis 12.10.2014, 12:00
Ort: St. Michaelshaus, Naumburg/Roßbach
Anmeldung

Wir danken für die Förderung seitens Bonifatiuswerk und Land Sachsen-Anhalt!

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