“Corona-Wellenbrecher” – was nun für die Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Magdeburg gilt

30.10.2020

Aktuelle Rahmenbedingungen:

  • Sportliche und kulturelle und der Unterhaltung dienende Freizeitausübungen sind untersagt. Die Beschlüsse von Bund und Ländern gelten auch für kirchlich verantwortete Freizeitangebote.
  • Schulen und Kitas sind weiterhin geöffnet. Dies ist nicht auf kirchliche Bildungs- und Betreuungsangebote übertragbar.
  • Katechesegruppen, Ministrantentreff, Firm- und Kommunionkurse und Jugendstunden müssen im November als analoge Formate entfallen.
  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit bleiben geöffnet.
  • Der Aufenthalt im Freien ist begrenzt auf 10 Personen aus maximal 2 Haushalten.
  • Gottesdienste sind als verfassungsrechtlich verankerte freie Religionsausübung von den aktuellen Regeln ausgenommen. Nähere Regelungen sind der jeweils aktuellen Anordnung unseres Bischofs zum Umgang mit Corona zu entnehmen.

Konsequenzen für die Angebote der Arbeitsstelle für Jugendpastoral:

  • Unsere Jugendbildungsstätte Sankt-Michaels-Haus in Roßbach bleibt zunächst geschlossen und alle geplanten Kurse entfallen in diesem Zeitraum.
  • Das Gitarrenwochenende fällt aus.
  • Die Wochenenden, die im November als Alternativen zum großen Christ-König-Wochenende geplant waren, fallen aus.
  • Ob die Firm-Wochenenden im Januar 2021 stattfinden können, muss noch geprüft werden.

Anregungen für Jugendarbeit trotz der aktuellen Situation:

  • Digitale Formate sollten wieder aufgegriffen werden: Spielformate, Online-Bibelgespräche, Klönrunden, ...
  • Bereitschaft zu Gesprächen per Telefon, Chat oder am Bildschirm signalisieren – Ich habe Zeit für dich!
  • Mit den Einrichtungen sollte geklärt werden, ob kirchliche Mitarbeitende unter Einhaltung der Hygieneregeln in Kitas, Schulen oder Horten arbeiten dürfen.
  • Regelmäßiger Besuch unserer Internetseite www.jung-im-bistum-magdeburg.de, auf der wir Informationen und Angebote zur Verfügung stellen

Unterstützung der Arbeitsstelle für Jugendpastoral:

  • Technische Bereitstellung von Kommunikationsprogrammen
  • Angebot zu Austauschrunden der Jugendverantwortlichen am 18.11.20 – Einladung folgt
  • Förderung von digitalen Projekten bis 1000€:
    Aufgrund der Corona-Situation ist die Projektförderung der BDKJ-Landesstelle bis auf weiteres ausgeweitet worden. Projektanträge können auch für digitale Projekte bis zu einer Fördersumme von 1.000€ in der BDKJ-Landesstelle gestellt werden, unabhängig, ob es sich um eine kleinere Ortsgruppe oder ein regionales Projekt handelt. Alle anderen Förderkriterien gelten weiterhin. Hierdurch soll eine Unterstützung und freierer Einsatz der Mittel für Ersatzprojekte oder auch technische Anschaffungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden. Sonderanträge für Corona bedingte Unterstützung im größeren Stil müssen individuell bewertet werden. Ansprechpartner sind Stefanie Kruska oder Christoph Tekaath.
  • Förderung bei Ausfall von Maßnahmen:
    Bereits entstandene Kosten und Stornierungsgebühren können für beantragte Maßnahmen bis zur Höhe der bewilligten Fördersumme auch bei Ausfall der Maßnahme gefördert werden.

Die verschärften Regeln gelten zunächst für November.

Allerdings sollten auch die Monate Dezember, Januar und Februar in den Blick genommen werden. Bei aller Hoffnung können die Einschränkungen uns noch Monate lang begleiten.

Anordnung des Bischofs

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