“Corona-Wellenbrecher” – was nun für die Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Magdeburg gilt
30.10.2020Aktuelle Rahmenbedingungen:
- Sportliche und kulturelle und der Unterhaltung dienende Freizeitausübungen sind untersagt. Die Beschlüsse von Bund und Ländern gelten auch für kirchlich verantwortete Freizeitangebote.
- Schulen und Kitas sind weiterhin geöffnet. Dies ist nicht auf kirchliche Bildungs- und Betreuungsangebote übertragbar.
- Katechesegruppen, Ministrantentreff, Firm- und Kommunionkurse und Jugendstunden müssen im November als analoge Formate entfallen.
- Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit bleiben geöffnet.
- Der Aufenthalt im Freien ist begrenzt auf 10 Personen aus maximal 2 Haushalten.
- Gottesdienste sind als verfassungsrechtlich verankerte freie Religionsausübung von den aktuellen Regeln ausgenommen. Nähere Regelungen sind der jeweils aktuellen Anordnung unseres Bischofs zum Umgang mit Corona zu entnehmen.