News Monitor Foyer Jugendhaus

“Corona-Wellenbrecher” – was nun für die Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Magdeburg gilt

30.10.2020

Aktuelle Rahmenbedingungen: 

  • Sportliche und kulturelle und der Unterhaltung dienende Freizeitausübungen sind untersagt. Die Beschlüsse von Bund und Ländern gelten auch für kirchlich verantwortete Freizeitangebote. 
  • Schulen und Kitas sind weiterhin geöffnet. Dies ist nicht auf kirchliche Bildungs- und Betreuungsangebote übertragbar. 
  • Katechesegruppen, Ministrantentreff, Firm- und Kommunionkurse und Jugendstunden müssen im November als analoge Formate entfallen. 
  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit bleiben geöffnet.  
  • Der Aufenthalt im Freien ist begrenzt auf 10 Personen aus maximal 2 Haushalten. 
  • Gottesdienste sind als verfassungsrechtlich verankerte freie Religionsausübung von den aktuellen Regeln ausgenommen. Nähere Regelungen sind der jeweils aktuellen Anordnung unseres Bischofs zum Umgang mit Corona zu entnehmen.
Zurück zur Monitoransicht